MitarbeiterInnen nehmen Ihnen Tätigkeiten ab, schaffen für Sie jedoch neue Aufgaben. Auch nur ein(e) MitarbeiterIn erfordert umfassende Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften. All diese Aufgaben erledigen wir gerne für Sie:
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Führung der Personalakten und Lohnkonten
Meldungen an die Sozialversicherung
Berechnung der Abgaben
Jahresauswertungen und –erklärungen
Beachtung der Kollektivverträge und gesetzlichen Vorschriften
Beratung in allen Personalangelegenheiten
Unterstützung in arbeitsrechtlichen Belangen
Einstellungs- und Kündigungsformalitäten
Ausstellung von Dienstzetteln und Dienstverträgen
Nehmen Sie schon vor Anstellung von MitarbeiterInnen mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne über die gesetzlichen Vorschriften und die Kosten, die Ihnen insgesamt entstehen.